Abfindungsrechner: Ihre Abfindung einfach und schnell berechnen
Sie stehen vor einer Kündigung oder haben ein Abfindungsangebot erhalten? Mit unserem Abfindungsrechner können Sie schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung bekommen. Zusätzlich finden Sie hier alle relevanten Informationen rund um das Thema Abfindung.
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Beispielhafte Berechnungen: So wird Ihre Abfindung berechnet
Die Berechnung einer Abfindung orientiert sich in der Regel an der Faustformel: „Halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“. Das bedeutet, dass sowohl die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit als auch Ihr zuletzt erzieltes Bruttogehalt maßgeblich für die Höhe der Abfindung sind. Je länger Sie in einem Unternehmen tätig waren und je höher Ihr Gehalt war, desto größer fällt Ihre Abfindung aus. Es gibt jedoch keine gesetzliche Garantie für eine Abfindung; diese wird häufig individuell vereinbart oder in einem gerichtlichen Vergleich festgelegt.
Gehalt (€) | 1 Jahr | 2 Jahre | 3 Jahre | 4 Jahre | 5 Jahre | 6 Jahre | 7 Jahre | 8 Jahre | 9 Jahre | 10 Jahre |
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Unsere Tabelle zeigt Ihnen anschaulich, wie sich die Höhe der Abfindung in verschiedenen Szenarien entwickelt. Für jedes Beispiel haben wir eine unterschiedliche Kombination aus Betriebszugehörigkeit und Bruttomonatsgehalt betrachtet. So können Sie leicht erkennen, wie die Faustformel angewendet wird und welche Unterschiede sich daraus ergeben.
Beispielsweise könnte ein Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatsgehalt von 3.000 Euro und einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren eine Abfindung von etwa 15.000 Euro erwarten (10 Jahre × 0,5 × 3.000 Euro). Jemand mit einem höheren Gehalt von 5.000 Euro und ebenfalls 10 Jahren Zugehörigkeit könnte hingegen mit einer Abfindung von 25.000 Euro rechnen. Die Tabelle berücksichtigt solche Variationen, um Ihnen ein möglichst genaues Bild zu vermitteln.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass die tatsächliche Abfindung oft von weiteren Faktoren abhängt. Dazu zählen individuelle Vereinbarungen im Kündigungsschutzverfahren, besondere Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag sowie Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In manchen Fällen können auch steuerliche Aspekte oder soziale Kriterien den Betrag beeinflussen.
Abfindung: Ihre Chance auf finanzielle Sicherheit
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Eine faire Abfindung kann finanzielle Sicherheit schaffen, während Sie sich beruflich neu orientieren.
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Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung – sie wird oft im Rahmen von Kündigungen oder Aufhebungsverträgen angeboten.
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Unser Abfindungsrechner bietet Ihnen eine erste Orientierung. Für eine genaue Einschätzung und individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Seite!
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Geschätzte Abfindungssumme berechnen
Berechnungsergebnis:
Ihre geschätzte Abfindung beträgt: [Betrag in €]
Diese Berechnung basiert auf der Faustformel:
Monatsgehalt x Jahre der Betriebszugehörigkeit x 0,5
Bitte beachten Sie: Die tatsächliche Höhe Ihrer Abfindung kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie etwa Ihrem individuellen Verhandlungsgeschick, der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens oder den genauen Umständen Ihrer Kündigung.
Steuerhinweis: Ihre Abfindung unterliegt der Einkommenssteuer. Mit der sogenannten Fünftelregelung (§ 34 EStG) können Sie jedoch eine steuerliche Entlastung erzielen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder möchten Sie Unterstützung bei den Verhandlungen? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung – wir helfen Ihnen weiter!
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Berechnungsergebnis:
Ihre geschätzte Abfindung beträgt: [Betrag in €]
Diese Berechnung basiert auf der Faustformel:
Monatsgehalt x Jahre der Betriebszugehörigkeit x 0,5
Bitte beachten Sie: Die tatsächliche Höhe Ihrer Abfindung kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie etwa Ihrem individuellen Verhandlungsgeschick, der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens oder den genauen Umständen Ihrer Kündigung.
Steuerhinweis: Ihre Abfindung unterliegt der Einkommenssteuer. Mit der sogenannten Fünftelregelung (§ 34 EStG) können Sie jedoch eine steuerliche Entlastung erzielen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder möchten Sie Unterstützung bei den Verhandlungen? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung – wir helfen Ihnen weiter!
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Informationen zur Abfindung
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Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer als Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust, häufig in Aufhebungsverträgen geregelt.
Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein Anspruch besteht meist vertraglich, durch einen Sozialplan oder Vergleich. Oft wird eine Abfindung angeboten, um Kündigungsschutzklagen zu vermeiden.
Wie wird die Abfindung berechnet?
Die Faustformel lautet: Monatsgehalt x Jahre der Betriebszugehörigkeit x Faktor 0,5. Die tatsächliche Höhe hängt jedoch von Verhandlungsgeschick, wirtschaftlicher Lage des Unternehmens und individuellen Vereinbarungen ab.
Steuerliche Aspekte der Abfindung
Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer. Mit der Fünftelregelung (§ 34 EStG) kann die Steuerlast jedoch reduziert werden, da die Zahlung als außerordentliche Einkünfte behandelt wird. Lassen Sie sich hierzu steuerlich beraten!
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried
Tipps zur Verhandlung
Praktische Ratschläge für Arbeitnehmer
Eine Abfindung zu verhandeln erfordert Fingerspitzengefühl und eine klare Strategie. Wichtig ist, dass Sie sich gut vorbereiten und Ihre Rechte kennen. Bleiben Sie ruhig und sachlich – auch wenn die Situation emotional belastend ist. Überlegen Sie sich, welches Ziel Sie erreichen möchten, und machen Sie sich bewusst, dass der erste Vorschlag des Arbeitgebers meist verhandelbar ist.
Tipp: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie sich Zeit, Angebote gründlich zu prüfen. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Chancen zu bewerten und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – wir helfen Ihnen!

FAQ
Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Gesetzliche Regelungen und Praxisbeispiele (z. B., wenn im Sozialplan oder Aufhebungsvertrag vereinbart).
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung?
Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in der Regel nicht. Abfindungen sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers und werden häufig im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder einer Kündigungsschutzklage angeboten.
Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Sozialplan: Wenn Ihr Unternehmen einen Sozialplan mit dem Betriebsrat vereinbart hat, kann ein Anspruch auf eine Abfindung bestehen.
- § 1a KSchG: Bei betriebsbedingten Kündigungen kann der Arbeitgeber eine Abfindung anbieten, wenn Sie auf eine Kündigungsschutzklage verzichten.
Wie wird die Höhe der Abfindung berechnet?
Bruttomonatsgehalt x Jahre der Betriebszugehörigkeit x Faktor 0,5
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt von 3.000 € und 10 Jahren Betriebszugehörigkeit erhält:
3.000 € x 10 x 0,5 = 15.000 €
Es gibt jedoch keine bindende Regelung, und die tatsächliche Höhe hängt von Faktoren wie Verhandlungsgeschick, wirtschaftlicher Lage des Unternehmens und individuellen Vereinbarungen ab.
Muss ich meine Abfindung versteuern?
Ja, Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer. Allerdings können Sie von der sogenannten Fünftelregelung (§ 34 EStG) profitieren. Dabei wird die Abfindung steuerlich begünstigt, indem sie so behandelt wird, als ob sie über fünf Jahre verteilt ausgezahlt wurde. Dies reduziert die Steuerlast erheblich.
Hinweis: Sozialabgaben wie Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung fallen auf Abfindungen nicht an.
Wann wird die Abfindung ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder gemäß den Vereinbarungen im Aufhebungsvertrag bzw. in einer gerichtlichen Einigung.
Hierbei ist entscheidend, die Zahlungsfrist schriftlich festzulegen, um Missverständnisse zu vermeiden. Üblicherweise wird die Abfindung innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses überwiesen.
Kann ich eine Abfindung ablehnen?
Ja, Sie können eine Abfindung ablehnen, insbesondere wenn Sie der Meinung sind, dass der angebotene Betrag zu niedrig ist oder wenn Sie andere Ziele verfolgen (z. B. Weiterbeschäftigung). Eine Ablehnung kann jedoch dazu führen, dass Verhandlungen schwieriger werden oder dass Sie im Rahmen eines Rechtsstreits keine weitere Abfindung erhalten.
Was passiert, wenn ich eine Kündigungsschutzklage einreiche?
Wenn Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen, wird das Arbeitsgericht prüfen, ob Ihre Kündigung rechtmäßig war. Häufig enden solche Verfahren mit einem Vergleich, bei dem Ihnen eine Abfindung angeboten wird. Die Höhe der Abfindung hängt oft von der Erfolgsaussicht Ihrer Klage ab.
Was ist ein Sozialplan und wie betrifft er meine Abfindung?
Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, in der Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen von Betriebsänderungen (z. B. Entlassungen) geregelt sind. In einem Sozialplan werden oft verbindliche Abfindungsregelungen festgelegt, z. B.:
- Höhe der Abfindungen nach Betriebszugehörigkeit und Gehalt.
- Besondere Regelungen für ältere oder langjährige Mitarbeiter.
Wenn Ihr Unternehmen einen Sozialplan hat, könnte Ihre Abfindung bereits festgelegt sein.
Wirkt sich die Abfindung auf das Arbeitslosengeld aus?
Die Abfindung selbst hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes. Allerdings kann es zu einer Sperrzeit kommen, wenn durch die Abfindungsvereinbarung die ordentliche Kündigungsfrist verkürzt wurde (z. B., wenn Sie auf eigenen Wunsch früher ausscheiden).
Daher sollten Sie bei einer Aufhebungsvereinbarung sorgfältig prüfen, ob dies Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber keine Abfindung anbietet?
Wenn Ihr Arbeitgeber keine Abfindung anbietet, können Sie folgende Schritte unternehmen:
- Verhandlung: Versuchen Sie, direkt zu verhandeln und Argumente vorzubringen (z. B., um einen Rechtsstreit zu vermeiden).
- Kündigungsschutzklage: Ein rechtlicher Weg kann Druck auf den Arbeitgeber ausüben und oft zu einer Einigung führen.
- Beratung durch einen Fachanwalt: Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und realistische Forderungen zu stellen.
Gibt es Fristen, die ich beachten muss?
Ja, folgende Fristen sind wichtig:
- Kündigungsschutzklage: Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage einreichen (§ 4 KSchG). Verpassen Sie diese Frist, wird die Kündigung wirksam und Sie verlieren die Möglichkeit zur Verhandlung einer Abfindung.
- Aufhebungsverträge: Unterschreiben Sie niemals voreilig – lassen Sie den Vertrag prüfen!